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KTM Adventure Land Lehrgang/Marisfeld 30.10.-31.10.2010 130,00 €
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Haftungsverzicht:
Allgemeine Teilnahmebedingungen / Haftungsverzicht der Verantwortlichkeit bei Veranstaltungen von MX - Vogelwaid Die Teilnehmer (Fahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch von ihnen benutzte Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren durch die Benutzung der/des Rennstrecke/ Crossgelände/ Strecke vollumfänglich bewusst. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der einzelnen Strecken und der dazugehörigen Einrichtungen. Während des Trainings befahren Motorräder unterschiedlicher Leistung mit Fahrern unterschiedlichen Niveaus gleichzeitig die Strecke, deshalb ist auf langsamere Fahrer zu achten. Haftungsverzicht: Für Personen-, Sach- Vermögens- und sonstige Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter nur, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- und Personenschäden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten. Fahrzeuge: Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs sein, anderenfalls übernehmen die Teilnehmer die Erfüllung eventuell entstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch Abgabe der verbindlichen Anmeldung. Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein, ansonsten kann ein Ausschluss erfolgen. Für eine entsprechende Bereifung sorgt der Teilnehmer. Sicherheitsbestimmungen: Jeder Teilnehmer muss vollständige Enduro- bzw. Moto-Cross-Bekleidung tragen, Stiefel (keine Turnschuhe), Brustpanzer, Helm, Handschuhe, Knieprotektoren. Während der Veranstaltung herrscht für die Teilnehmer absolutes Verbot der Einnahme von Alkohol oder starken Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Rücktritt: Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten wie höhere Gewalt, Wettersituation oder wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn der Strecken-Betreiber zurücktritt. In diesen Fällen wird der gesamte Teilnahmebetrag zurückerstattet. Tritt ein Teilnehmer bis 30 Tage vor Trainingsbeginn zurück, erhält er die Anzahlung bis auf 25.-Euro Bearbeitungsgebühr voll erstattet. Bei späterem Rücktritt von der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 50% einbehalten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Ausschluss: Ein Teilnehmer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er die Veranstaltung stört oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer bzw. der Instruktoren nicht Folge leistet. In diesen Fällen wird der Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet. Allgemeines: Mit der Abgabe der verbindlichen Anmeldung unterwerfen sich die Teilnehmer den Bedingungen der vorliegenden Ausschreibung und allen vom Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltung noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Alle Veranstaltungen dienen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung, die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist hier nicht notwendig. Die Einnahme von Alkohol oder anderen Drogen oder Medikamenten ist vor und während der einzelnen Unterweisungen und Übungen nicht erlaubt. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
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